Prokon Insolvenz – das müssen Verbraucher jetzt wissen

Berlin, 2.5.2014 - Rund 60.000 Verbraucher sind von der Insolvenz des Stromanbieters Prokon betroffen. Das Amtsgericht Itzehoe hat nun das Verfahren eröffnet, da die Prokon Regenerative Energien GmbH zahlungsunfähig und überschuldet sei. Martin Münzel, Stromexperte vom Berliner Stromanbieter ENSTROGA, erklärt, was für Prokon Kunden nun wichtig ist.

Der Strom fließt weiter

Alle, die wegen der Eröffnung des Prokon Insolvenzverfahrens Angst um Ihre Strombelieferung haben, kann Münzel beruhigen: "Prokon wird vorerst weiter Strom in die Haushalte liefern. Das hat der nun zum Verwalter berufene Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzl versichert." Und solange wie Prokon liefern kann, gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht, stellt Münzel klar: "Das gibt es erst, wenn Prokon tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, Strom in die Haushalte zu bringen. Die fristgemäße Kündigung bleibt einem natürlich offen, wenn man sich bei Prokon nicht mehr wohl fühlt."

Kein Sonderkündigungsrecht durch Insolvenz

Hektisch werden müsse man also nicht, insbesondere auch, da Prokon anders als viele Wettbewerber nur die Abschlagszahlung für den laufenden Monat verlange und keine Vorauszahlungen. Höher als ein Monatsabschlag kann der Verlust durch die Insolvenz also nicht sein." Weiter erklärt der Stromexperte, dass selbst dann, wenn Prokon selbst nicht mehr liefern könne, der örtliche Grundversorger als Versorger einspringe. "Der Strom kommt weiter aus der Steckdose."

Den richtigen Anbieter finden

Es könne aber nicht schaden, wenn man sich schon frühzeitig nach einem seriösen und günstigen Stromanbieter umsehe. Eine gute Anlaufstelle seien dabei die gängigen Vergleichssportale. Besonders rät Münzel zu Angeboten ohne Vorauszahlung. "Wenn Sie dann noch auf eine möglichst lange Preisgarantie und kurze Kündigungsfristen achten, haben Sie eigentlich schon alles richtig gemacht." Diesen Anforderungen entspricht z.B. der ENSTROGA komplettstrom.de Tarif, der von der Stiftung Warentest explizit empfohlen wird. Der Fall Prokon zeige wieder einmal, dass der Verbraucher bei der Auswahl eines günstigen Stromanbieters genau hinsehen sollte, meint Münzel abschließend.

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