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Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst keine hoheitlichen Abgaben, Umlagen und Steuern.
Den einmaligen Sofortbonus erhalten Sie, wenn Sie Sie in den letzten 6 Monaten für die betreffenden Verbrauchsstelle (den betreffenden Zähler) noch keinen Vertrag mit unserem Versorgungsunternehmen geschlossen haben. Der Sofortbonus wird zum in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt ausgezahlt. Sofern der Vertrag vor diesem Zeitpunkt beendet wurde oder nicht wirksam zustande gekommen ist, besteht kein Bonusanspruch.
Den Neukundenbonus gewähren wir nach unserer Wahl entweder in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes von 12 Monaten. Der Bonus wird Verbrauchern nach zwölf Monaten Belieferungszeit an derselben Abnahmestelle im selben Tarif gewährt und wird mit der ersten Jahresrechnung fällig. Der Bonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch Sie oder aus von Ihnen zu vertretenden Gründen beendet wurde oder sie in den letzten 6 Monaten vor der Beauftragung an der gleichen Verbrauchsstelle bereits von unserem Versorgungsunternehmen beliefert wurden.
Der Vergleichstarif zeigt den Grundversorgungstarif des Grundversorgers im ausgewählten Postleitzahlengebiet an. Wir berechnen die Kosten im ersten Jahr anhand der in dem jeweiligen Tarif geltenden Preise und der von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchsprognose. Die angezeigte Ersparnis ergibt sich aus der Differenz des Erstjahrespreises für den genannten Grundversorgungstarif und des Erstjahrespreises des von uns angebotenen Tarifs. Der Erstjahrespreis des von uns angebotenen Tarifs zeigt den Preis inklusive aller vertraglich vereinbarten Rabattierungen. Die Grundversorgung für Haushaltskunden findet dann statt, wenn keine Sonderverträge mit dem Grundversorger oder einem anderen Energieversorger vereinbart wurden und stellt in der Regel die teuerste Art der Energieversorgung da. Der Vergleich berücksichtigt unter Umständen günstigere Tarife des Vergleichsanbieters nicht und ist daher unverbindlich. Ihre individuelle Ersparnis kann daher je nach tatsächlichem Tarif und Verbrauch abweichen. Die Ersparnis kann auch dann abweichen, wenn von einem der beiden Energieversorger Preisänderungen innerhalb des Vergleichszeitraums vorgenommen werden sollten. In Grundversorgungstarifen betragen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorgaben jeweils zwei Wochen.
Diese Kosten beziehen sich auf den Preis für das erste Belieferungsjahr, ohne Einberechnung von Boni.