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Häufige Fragen
Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier.
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Mit kWh ist die Kilowattstunde gemeint. Eine Kilowattstunde entsprechen 1000 Wattstunden. Es handelt sich hierbei um die Maßeinheit, die den Verbrauch oder die Erzeugung von Energie darstellt. Eine Wattstunde ist dabei diejenige Energiemenge, die ein System mit einer Leistung von einem Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt. Der Verbrauch der Kilowattstunden in einem Haushalt kann über einen Stromzähler abgelesen werden. Dafür wird beispielsweise der angezeigte Wert zu Beginn des Belieferungsjahres von dem Wert zum Ende des Belieferungsjahres abgezogen. Das Ergebnis ist der Verbrauch, der zu einem Preis pro kWh, dem Arbeitspreis berechnet wird. Bei Gas wird der Verbrauch ebenfalls in kWh dargestellt, allerdings wird auf dem Gaszähler m³ angegeben und muss erst umgerechnet werden, dies übernehmen wir für Sie.
Der Preis für Energie setzt sich aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammen. Dabei ist der Arbeitspreis, der reine Verbrauchspreis bei einer Kilowattstunde Gas oder Strom.
Der Grundpreis ist ein festveranschlagter, verbrauchsunabhängiger Preis, der sich aus Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für Messeinrichtung oder Lieferbereitstellung zusammensetzt.
Unsere Boni sind unser Dankeschön an Sie!
Der Neukundenbonus wird Ihnen – sofern Sie 12 Monate unterbrechungsfrei Energie von uns bezogen haben – nach dem ersten Belieferungsjahr in Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben. Er richtet sich prozentual nach der Höhe Ihres Energieverbrauchs.
Der Sofortbonus ist ein fixer Betrag, der bei Vertragsabschluss kommuniziert wird. Der jeweilige Betrag und Zeitpunkt der Auszahlung wird Ihnen im Rahmen unseres Angebotes angezeigt und mit Ihrer Auftragsbestätigung erneut mitgeteilt. Im vereinbarten Zahlbetrag werden beide Boni, aufgrund der konkreten Zeitpunkte der Auszahlung, nicht einbezogen.
Die Preisgarantie schützt die Verbraucher über den vereinbarten Zeitraum vor Schwankungen des Strompreises. Je nachdem, welche Komponenten die Garantie umfasst, spricht man von vollständiger Preisgarantie, eingeschränkter Preisgarantie oder Energiepreisgarantie. Preisanpassungen während der Preisgarantie sind also nur in den Bereichen zulässig, die die jeweilige Garantie-Art nicht umfasst.
Volle Preisgarantie
Die volle Preisgarantie umfasst alle Strompreisbestandteile. Sie greift – außer bei der Mehrwertsteuer – bei allen Steuern, gesetzlichen Umlagen und Abgaben. Da sich in den letzten Jahren die Umlagen teils drastisch verändern findet man Tarife mit voller Preisgarantie nur noch relativ selten.
Eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie beschränkt sich auf die Preiskomponenten Energiekosten und die Netzentgelte. Von der eingeschränkten Preisgarantie ausgenommen sind sogenannte “hoheitliche Abgaben” also Steuern und Umlagen. Insbesonders die EEG-Umlage bei Stromtarifen oder die Marktumstellungsumlage beim Gas können an den Kunden weitergegeben werden. Die eingeschränkte Preisgarantie ist die am häufigsten angebotene Preisgarantie im Strom- und Gasmarkt.
Energiepreisgarantie
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die “Energiepreisgarantie”. Das bedeutet, dass der Energiekostenanteil des Gesamtpreises in dieser Zeit garantiert unverändert bleibt. Änderungen bei Netzentgelten oder bei Steuern und Abgaben sind nicht enthalten, denn diese gibt der Gesetzgeber vor.
Ja. In unserem Kundenportal können Sie Ihre persönlichen Daten einsehen und Ihren Zählerstand übermitteln. Zukünftig stellen wir Ihnen dort noch weitere Dienste zur Verfügung.
Hier finden Sie unser Kundenportal:
https://service.enstroga.de
Sie können Ihren Zählerstand jederzeit in unserem Kundenportal erfassen. Zur Nutzung des Kundenportals müssen Sie sich zunächst registrieren. Das geht ganz einfach und wird hier erklärt.
Wenn Sie Ihren Zählerstand online übermitteln, kann es ein paar Tage dauern, bis die Zählerstände auf Plausibilität geprüft und Ihrem Kundenkonto zugeordnet sind.
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail zusenden, in der Sie den Zählerstand eintragen oder uns als Beleg ein Foto von Ihrem Zähler mit dem aktuellen Zählerstand anhängen.
Wir benötigen den Zählerstand, wenn Sie neuer Kunde bei uns werden, damit wir wissen, ab welchem Punkt der Verbrauch über uns gemessen werden soll.
Sind Sie bereits Kunde, fragen wir den Zählerstand zum Ende des Belieferungsjahres ab, um Ihre Verbrauchsrechnung vorbereiten zu können.
Wenn Sie falsche Daten im Kundenportal sehen, so kontaktieren Sie bitte den Kundenservice. Die Daten werden dann aktualisiert. Wenn Sie Daten ändern lassen, kann es bis zu zwei Werktage dauern, bis das Kundenportal aktualisiert ist.
Energielieferverträge enden nicht automatisch, wenn Sie ausziehen. Sie können Ihren Vertrag jedoch kündigen oder sich mit uns auf eine Weiterbelieferung an Ihrem neuen Wohnsitz einigen. Bei Umzug haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG). Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum konkreten Auszugstag. Bieten wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen an, den Vertrag an Ihrem neuen Wohnsitz zu den gleichen Konditionen weiterzuführen, entfällt ihr Sonderkündigungsrecht. Die Umstellung auf die neue Lieferanschrift erfolgt kostenlos. Ist die Belieferung an dem neuen Wohnsitz nicht möglich greift Ihre Sonderkündigung und der Vertrag wird zum Auszugsdatum beendet.
Geben Sie in Ihrer Sonderkündigung bitte unter Angabe der Vertragsnummer an, welchen Vertrag Sie zu welchem Zeitpunkt kündigen wollen. Sie sind dazu verpflichtet, bei einer Sonderkündigung wegen Umzugs die neue Adresse oder die neue Zählernummer bzw. Marktlokations-ID angeben.
Sollten Sie Ihren Gasverbrauch nicht kennen, können Sie zur Ermittlung eines voraussichtlichen Verbrauchs unseren Tarifrechner nutzen. Wie groß ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus? Wählen die entsprechenden Quadratmeter aus und Ihr Verbrauch wird im entsprechenden Feld angezeigt. Sollten Sie bereits durch einen anderen Anbieter beliefert worden sein, können Sie Ihren Verbrauch auch anhand der Verbrauchsangabe in Ihrer letzten Rechnung eintragen.
Für die Rechnungserstellung ermitteln wir ihren Gasverbrauch in Kubikmetern (m3) und rechnen diesen in Kilowattstunden (kWh) um, da für die Abrechnung die verbrauchten Kilowattstunden relevant sind.
Die Umrechnungsfaktoren von m3 in kWh sind Brennwert und die Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei dem Verbrennungsvorgang freigesetzt wird und ist je nach Gasnetz unterschiedlich hoch. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Diese Zahl wird vom Netzbetreiber mitgeteilt. Sie finden die Zustandszahl und den Brennwert auch auf Ihrer jährlichen Gasabrechnung.
Um die Umrechnung Ihres Verbrauchs brauchen Sie sich nicht kümmern, wenn Sie Ihr Gas bei der ENSTROGA AG beziehen. Bei uns gehört es zum guten Service dazu, dass wir Ihnen in Ihrer Abrechnung alle Werte umgerechnet aufschlüsseln.
Die Ablesung Ihres Gaszählers liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers. Bei Ein- und Auszügen empfehlen wir Ihnen aber, den aktuellen Gaszählerstand selbst abzulesen und uns diesen mitzuteilen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber.
In Mietshäusern werden die Bewohner meist gemeinsam über einen Gasanschluss, der sich häufig im Keller oder Hausanschlussraum befindet, versorgt. Der Vermieter hat in diesem Fall den Gasliefervertrag abgeschlossen.
Wenn Sie als Mieter den Gasanbieter wechseln möchten, müssen Sie dazu Ihren Vermieter kontaktieren, da Sie den durch ihn geschlossenen Liefervertrag nicht kündigen können.
Schlagen Sie Ihrem Vermieter den Wechsel zur ENSTROGA AG vor, um beispielsweise durch einen günstigen Gastarif die Betriebskosten für alle Mieter möglichst niedrig zu halten.
Verfügen Sie in Ihrer Wohnung über einen eigenen Gaszähler, haben Sie ohne die Zustimmung Ihres Vermieters jederzeit die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln.
Die Ölpreisbindung war eine nicht gesetzlich-festgeschriebene brancheninterne Vereinbarung zwischen den Gasproduzenten, den Gasimporteuren und den Gasversorgern, die die Endverbraucher beliefern.
Die Ölpreisbindung gab es von ca. 1960 bis zum Jahr 2010 und sie war Grundlage für die Regulierung des Gaspreises in Abhängigkeit vom Ölpreis. Ein Anstieg der Ölpreise hatte dementsprechend immer einen Anstieg der Gaspreise zur Folge.
Im Frühjahr 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Auswirkungen der Ölpreisbindung für Endverbraucher eingeschränkt werden müssen. Deutsche Gasversorger dürfen seitdem ihre Preise nicht mehr ausschließlich an den Ölpreis koppeln. Daraus folgt, dass Gaslieferverträge auch andere nachvollziehbare Faktoren wie Netz-, und Vertriebskosten für die Preisbildung berücksichtigen müssen.
Erdgas existiert in zwei Formen: L.-Gas (low-calorific gas) und H.-Gas (high-calorific gas). Diese unterscheiden sich im Wesentlichen in Energiegehalt, Preis und geographischer Verbreitung. L.-Gas ist in der Regel etwas günstiger, da es einen niedrigeren Energiegehalt aufweist, H.-Gas ist ein wenig teurer aber auch ergiebiger.
Die beiden Erdgasaufkommen unterscheiden sich in Bezug auf das Herkunftsgebiet folgendermaßen: L.-Gas stammt aus Deutschland und den Niederlanden, H.-Gas kommt vorwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien.
L.- und H.-Gas werden beide in deutschen Haushalten eingesetzt, L-Gas deckt derzeit 30 % der Gesamtverbrauchsmenge des Erdgases ab. Ob Sie nun L.- oder H.-Gas beziehen, hängt davon ab wo Sie wohnen, also in welchem Netzgebiet sich Ihre Abnahmestelle befindet und nicht bei welchem Versorger Sie sind.
Der Gaspreis setzt sich, wie auch der Strompreis, aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und dem, für jeden Kunden individuell berechneten, Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis umfasst die Kosten, die für das Gasnetz, die Gaszähler-Nutzung und die Verwaltung anfallen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie und gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Gas kostet. Der Arbeitspreis beinhaltet auch die folgenden Kosten wie
• Kosten für Beschaffung und Vertrieb
• Netznutzungsentgelte (Kosten für den Transport)
• Konzessionsabgaben (Abgaben der Erdgasanbieter an Gemeinden)
• Energie- / Gassteuer sowie Umsatzsteuer
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen des Gas- bzw. Strommarktes, gibt es jeweils unterschiedliche Umlagen für die Verbraucher. Für Gaskunden z.B. gibt es die Marktraumumstellungsumlage, die für Stromkunden keine Rolle spielt. Für Stromkunden hingegen fällt die EEG-Umlage an, die ausschließlich Auswirkungen auf den Strompreis hat.
Ja. Jeder Kunde, der bereits einen Vertrag mit einem Energieversorger hat oder gerade in eine Lieferstelle einzieht, hat das Recht seinen Anbieter zu wechseln. Das gilt nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter, wenn diese einen eigenen Zähler für ihre Wohnung haben. Sollten Sie noch keinen Vertrag mit einem Anbieter geschlossen haben, befinden Sie sich in der Regel in der Grundversorgung. Ihr örtlicher Grundversorger ist der Energieversorger in Ihrem Gebiet, welcher die meisten Kunden in Versorgung hat.
Wenn Ihre Energiekosten jedoch bereits in den Nebenkosten an den Vermieter enthalten sind, sprechen Sie diesen an, damit er den Wechsel vornimmt.
In der Regel müssen Sie nicht selbst kündigen. Sobald Sie bei uns den Auftrag zur Belieferung erteilt haben, werden wir den Wechselprozess starten. Hierzu gehört auch die Kündigung beim Vorversorger.
Sollten Sie selbst kündigen wollen, bzw. schon gekündigt haben, ist das kein Problem. In diesem Fall geben Sie im Online-Bestell-Formular einfach „bereits gekündigt“ an. Wir empfehlen Ihnen auch selbst die Kündigung gegenüber dem Vorversorger auszusprechen, wenn eine Kündigungsfrist kurz bevorsteht. Wir können eine fristgerechte Kündigung hier nicht garantieren, da wir an gesetzlich festgelegte Wechselfristen gebunden sind. Bitte senden Sie uns, wenn Sie selbst die Kündigung vornehmen, die Bestätigung Ihres Vorversorgers einfach zu.
Nachdem Sie Ihren Verbrauch und Ihre Postleitzahl im Tarifrechner eingegeben haben, können Sie Ihren bevorzugten Tarif auswählen. Mit einem Klick auf „Jetzt wechseln“ leiten Sie die Bestellung ein. Im Bestellformular werden Angaben, wie die Anschrift und Zählernummer, abgefragt. Diese Angaben benötigen wir, um Ihren Wechsel beim Netzbetreiber und Ihrem Vorversorger zu beantragen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs klicken Sie auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“.
Ab jetzt kümmern wir uns um den Wechsel: Wir kündigen Ihren Vorversorger und melden die Belieferung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Sobald wir von den genannten Stellen die Zustimmung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung mit Ihrem genauen Lieferbeginn per E-Mail und Sie sind schon bald ENSTROGA-Kunde.
Nein, der Wechsel zu ENSTROGA ist selbstverständlich kostenlos.
Die Widerrufsfrist ist der Zeitraum, in dem Sie den abgeschlossenen Vertrag widerrufen können. Dies entspricht nach unseren AGB vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Sie müssen dazu keinerlei Begründung für Ihre Entscheidung angeben. Sollten Sie Ihren Vertrag wiederrufen wollen, nutzen Sie am besten unser Widerrufsformular. Sie können Ihren Widerruf auf folgenden Wegen an uns richten:
Per Post:
ENSTROGA AG
Tauentzienstraße 15
10789 Berlin
E-Mail:
energie@enstroga.de
Nein, Sie werden in jedem Falle durchgehend und unterbrechungsfrei mit Energie beliefert. Sollten Sie bereits Ihren Vorversorger selbständig gekündigt haben und es ist aufgrund der Fristen im Wechselprozess nicht möglich, die Belieferung durch uns am Folgetag zu übernehmen, so wird Ihre Energieversorgung durch die Grundversorgung abgesichert.
Damit Ihr Vorversorger die Kündigung durch die ENSTROGA akzeptiert, ist es zwingend erforderlich, dass alle Angaben, wie Ihre Zählernummer, Lieferstelle sowie auch der Vertragspartner korrekt sind. Im Rahmen des Bestellvorgangs auf unserer Internetseite können Sie angeben, ob Sie zu einem bestimmten Wunschtermin oder so schnell wie möglich von uns beliefert werden möchten. Sollte Ihnen das nächstmögliche Kündigungsdatum bei Ihrem aktuellen Versorger bekannt sein, geben Sie den darauffolgenden Tag als Ihren Wunschtermin an. Wir versenden die Kündigung zu dem von Ihnen angegebenen Termin sobald der Auftrag bei uns eingeht. Sollte es zu einer Verzögerung auf Grund einer kurzfristigen Vertragsbindung kommen oder weil Kündigungsfristen nicht eingehalten werden konnten, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Dem Netzbetreiber gehört das Netz, über das Sie mit Energie beliefert werden. Mit diesem müssen Sie keinen Vertrag abschließen, denn die Netznutzung ist durch den Liefervertrag mit ENSTROGA bereits gewährleistet.
Die Zählernummer kennzeichnet eindeutig Ihre Verbrauchsstelle und ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt. Ihre Zählernummer finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Rechnung oder bei Neueinzug in die Wohnung auf dem Übernahmeprotokoll. Die Zählernummer ist nicht zu verwechseln mit der Zählpunktbezeichnung. Die Zählpunktbezeichnung ist eine sehr lange Ziffernfolge beginnend mit DE. Die Zählpunktbezeichnung können wir nicht verarbeiten.
Sobald uns eine positive Rückmeldung seitens des Netzbetreibers vorliegt, erhalten Sie von uns eine endgültige Bestätigung. Das dauert im Regelfall zwischen 6 und 8 Wochen.
Die Beitrittserklärung wird benötigt, wenn Sie jemanden in einen bestehenden Energieliefervertrag aufnehmen möchten oder in einen bestehenden Energieliefervertrag aufgenommen werden wollen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie und Ihr Partner zusammenziehen oder wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben. Durch die Beitrittserklärung werden mehrere Personen zu Vertragspartnern und haben damit die gleichen Rechte und Pflichten.
Um die Aufnahme in den Vertrag zu ermöglichen, benötigen wir das ausgefüllte Beitrittserklaerung. In diesem müssen sowohl der Name des aktuellen Vertragspartners sowie seine Vertragsnummer eingetragen werden, als auch die Angaben des neuen weiteren Vertragspartners. Denken Sie hier bitte unbedingt daran das ausgefüllte Dokument zu unterschreiben und fügen Sie dem Formular eine Kopie Ihres Personalausweises hinzu. Beides senden Sie einfach per Post an die ENSTROGA AG, Tauentzienstr. 15, in 10789 Berlin. Sobald Ihre Angaben verarbeitet wurden, ist der neue Vertragspartner ebenfalls im System erfasst.
Eine Person ist aus Ihrem Haushalt ausgezogen oder Sie haben einen Ihrer „Stromfresser“ abgeschafft? Selbstverständlich kann sich das auch auf Ihren Stromverbrauch auswirken. Sie müssen aber nichts tun, spätestens mit der nächsten Verbrauchsabrechnung werden die Zahlbeträge dem aktuellsten Verbrauch angepasst. Eine vorzeitige Anpassung der Zahlbeträge ist möglich, wenn Sie uns über einen Zeitraum von 3 Monaten nachweisen, dass sich Ihr Verbrauch maßgeblich geändert hat. Dazu notieren Sie am besten jeweils zum Monatsersten den Zählerstand. Sie können uns über das Kontaktformular Ihre Nachricht mit den gemessenen Werten zusenden.
Wenn der Vertragspartner verstirbt, benötigen wir eine Kopie bzw. einen Scan der Sterbeurkunde oder eine Bestattungsurkunde. Außerdem bitten wir um eine Mitteilung, ob eine mögliche Fortführung des Vertrages gewünscht ist (nur durch den Ehepartner möglich). Sollten Sie hier Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unseren telefonischen Kundenservice.
Damit Ihr Vorversorger die Kündigung durch die ENSTROGA akzeptiert, ist es zwingend erforderlich, dass alle Angaben, wie Ihre Zählernummer, Lieferstelle sowie auch der Vertragspartner korrekt sind. Im Rahmen des Bestellvorgangs auf unserer Internetseite können Sie angeben, ob Sie zu einem bestimmten Wunschtermin oder so schnell wie möglich von uns beliefert werden möchten. Sollte Ihnen das nächstmögliche Kündigungsdatum bei Ihrem aktuellen Versorger bekannt sein, geben Sie den darauffolgenden Tag als Ihren Wunschtermin an. Wir versenden die Kündigung zu dem von Ihnen angegebenen Termin sobald der Auftrag bei uns eingeht. Sollte es zu einer Verzögerung auf Grund einer kurzfristigen Vertragsbindung kommen oder weil Kündigungsfristen nicht eingehalten werden konnten, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Falls Sie Ihren Vertrag schon selbständig gekündigt haben, berücksichtigen Sie bitte, dass der Wechsel eines Energieversorgers den in der Netzzugangsverordnung festgelegten Fristen sowie den von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Regelungen unterliegt. Alle von uns beeinflussbaren Prozesse erledigen wir selbstverständlich so, dass Sie schnellstmöglich mit unserer günstigen Energie beliefert werden können.
Durch andere am Wechselprozess beteiligte Unternehmen (z.B. Ihr Netzbetreiber) unterliegen wir gewissen Abhängigkeiten. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. Diese können entstehen durch:
• eine verzögerte Rückmeldung des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber muss die Belieferung durch ENSTROGA anmelden, da ihm das dafür genutzte Netz gehört. Wenn der Netzbetreiber sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist meldet, kann es folglich zu einer verzögerten Anmeldung kommen.
• eine Ablehnung des Netzbetreibers. Es kann vorkommen, dass der Netzbetreiber die Anmeldung ablehnt, weil er beispielsweise Ihre Zählernummer nicht bestätigen kann.
In diesen Fällen setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung um die Daten zu vergleichen.
Durch die Verzögerung kann es vorkommen, dass Sie später als ursprünglich gewollt von ENSTROGA beliefert werden. Für den Zeitraum bis zur Belieferung durch die ENSTROGA AG ist Ihre Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger gesichert. Der Grundversorger rechnet dann auf Basis seines sogenannten Ersatzversorgungstarifs ab.
Beispielberechnung der monatlichen Zahlbeträge:
Arbeitspreis: | 3500 kWh x 0,2237 EUR / kWh | = | 782,95 EUR |
Grundpreis: | 12 Monate x 5,00 EUR / kWh | = | 60,00 EUR |
Monatliche Kosten: | (782,95 EUR + 60,00 EUR) / 11 Monate | = | 76,63 EUR / Monat |
Zahlbetrag: | gerundet / 11 Zahlbeträge | = | 77,00 EUR / Monat |
Bitte beachten Sie, dass der endgültige Zahlbetrag immer auf volle EUR gerundet wird.
Die Höhe des Zahlbetrags wird Ihnen in Ihrer Lieferbestätigung mitgeteilt. Dies können wir Ihnen erst mitteilen, wenn wir die Prognose Ihres örtlichen Netzbetreibers erhalten haben. Gegebenenfalls kann sich dadurch der Zahlbetrag gegenüber der Kalkulation in Ihrer Bestellung auf unserer Webseite erhöhen oder verringern.
Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, passen wir diese gerne wieder auf Ihre Wünsche an. Bitte lassen Sie uns dazu einfach Ihre letzte Jahresverbrauchsabrechnung oder Zählerstände zukommen die einen niedrigeren Verbrauch belegen.
Wir ziehen 12 Zahlbeträge (Arbeitspreis x Ihr Verbrauch in kWh + Grundpreis pro Jahr / 11) ab Lieferbeginn von Ihrem Konto ein – oder Sie überweisen diese selbst. Nach Ende des ersten Belieferungsjahres erhalten Sie dann unsere Jahresverbrauchsabrechnung.
Bei ENSTROGA können Sie zwischen zwei Zahlungsarten wählen: Überweisung oder Lastschrift. Bevorzugen Sie die Überweisung, muss der Zahlbetrag jeden Monat von Ihnen auf das auf der Vertragsbestätigung angegebene Konto überwiesen werden. Sie haben hier die Möglichkeit einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten.
Völlig unkompliziert ist das Lastschriftverfahren: Sie erteilen uns zu Beginn Ihrer Belieferung ein SEPA-Lastschriftmandat. Wir buchen daraufhin jeden Monat für Sie den Betrag zum Fälligkeitstermin ab und Sie müssen sich keine Gedanken dazu machen.
Zu Beginn Ihrer Belieferung wird anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres voraussichtlichen Verbrauchs der Jahresverbrauchspreis ermittelt. Dieser muss allerdings nicht auf einmal entrichtet werden, sondern in monatlichen Zahlbeträgen – vereinbarte Boni werden Ihnen gesondert gutgeschrieben. Mit Ihrer Vertragsbestätigung wird Ihnen mitgeteilt, wann der erste Zahlbetrag fällig wird. Dies ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Auch die zukünftigen Zahlbeträge werden an diesem Tag in allen Folgemonaten fällig.
Falls Sie Fragen zum Aufbau der Stromrechnung haben, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Rechnungserläuterung. Hier haben wir Ihnen einige Positionen der Rechnung anschaulich erklärt und Sie erhalten einen guten Überblick.
Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, können Sie unsere Mitarbeiter der Kundenhotline montags bis freitags von 08:00-19:00 Uhr unter der Festnetznummer 030 40 91 91 91 (üblicher Ortstarif aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können gegebenenfalls abweichen) erreichen oder sich per E-Mail (energie@enstroga.de) an uns wenden.
Die monatlichen Zahlbeträge sind ab Lieferbeginn fällig. Bitte beachten Sie, dass es bei einer rückwirkenden Belieferung z.B. durch Einzug, dazu kommen kann, dass zu Beginn mehrere Zahlbeträge fällig sind, da diese die bereits seit Einzug vergangenen Monate berücksichtigen. Sollten Sie daneben doch noch eine Rechnung Ihres Grundversorgers für denselben Zeitraum erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
In der Regel sind die Zahlbeträge zum Ersten des Versorgungsmonats zu zahlen. Die genauen Daten werden Ihnen jedoch auch in unserer Lieferbestätigung mitgeteilt. Wenn Sie einen anderen Termin für die Fälligkeit der Zahlbeträge wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, unser Online-Kundenservice steht 24 h am Tag für Sie zur Verfügung.
Zum Ende eines Belieferungsjahres erhalten Sie von uns eine genaue Abrechnung darüber, wieviel Sie verbraucht haben, welche Kosten dadurch tatsächlich entstanden sind und auch eine Auflistung über die gezahlten Zahlbeträge. Wir geben Ihnen ebenfalls eine Information, ob Sie zu viel oder zu wenig gezahlt haben – denn ganz genau lässt sich der Verbrauch nicht vorhersagen. Sollte zu wenig bezahlt worden sein, werden wir den fehlenden Betrag einziehen oder Sie bitten, diesen zu überweisen. Sollte innerhalb des Belieferungsjahres zu viel gezahlt worden sein, erhalten Sie eine Rückzahlung.
Der von Ihnen zu zahlende Strompreis gliedert sich in zwei Hauptkomponenten:
Einen fixen Grundbetrag und einen variablen Verbrauchspreis, der Ihren tatsächlichen Stromverbrauch widerspiegelt.
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